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KRITIS-Sektor Gesundheit

Ärzte die ein Röntgenbild begutachten als Sinnbild für den Sektor Gesundheit
Quelle: ©Morsa Images / DigitalVision / GettyImages

Kritische Dienstleistungen

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Gesundheit kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes:

  • Stationäre medizinische Versorgung

    • Aufnahme
    • Diagnose
    • Therapie
    • Unterbringung/Pflege
    • Entlassung
  • Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind

    • Herstellung
    • Abgabe
  • Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper

    • Herstellung
    • Vertrieb
    • Abgabe
  • Laboratoriumsdiagnostik

    • Transport
    • Analytik

Anlagenkategorien und Schwellenwerte

Ob eine Anlage als Kritische Infrastruktur gewertet wird, kann Anhang 5 der BSI-KritisV entnommen werden
(Teil 3, Tabelle unten auf der verlinkten Seite):
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit

Sie sollten jedes Jahr bis zum 31.03. prüfen, ob Ihre Anlagen im vergangenen Jahr diese Schwellenwerte überschritten haben. Falls die Schwellenwerte überschritten wurden, gelten sie ab 01.04. als Kritische Infrastruktur. Bitte melden Sie Änderungen unverzüglich an das KRITIS-Büro.

Ergänzende Informationen auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Internetseiten des BBK zum KRITIS-Sektor Gesundheit